Der Klassenerhalt ist nach dem überraschenden, am Ende aber auch nicht unverdienten Sieg beim VfR Roßla noch immer möglich. Doch wie sehen sie aus, die Regelungen zum Abstieg aus der Kreisoberliga?
Kein bis zwei Absteiger aus der Landesklasse, lassen die Plätze 14, 15 und 16 aus der Kreisoberliga absteigen. Bei drei Absteigern aus der Landesklasse erwischt es auch die Mannschaft, die auf Platz 13 steht.
Aktuell müssen wir also nur den Sprung auf Platz 13 schaffen. Auf geht´s Jungs!
11. April 2011 um 15:23 Uhr
Hallo Lars, hier eine kleine ergänzende Formulierung !
Es steigen auf jeden Fall drei Mannschaften aus der Landesklasse ab ( Staffel 4 ).
Die Frage ist, ob diese drei Absteiger aus unserem Landkreis sind.
Wäre dies der Fall, dann steigen vier Mannschaften unserer Kreisoberliga ab ( 16,15,14,13 ).
Wären nur zwei Mannschaften (und weniger) der drei Landesklassenabsteiger aus unserem Landkreis, so bleibt es bei drei Absteigern aus unserer Kreisoberliga ( 16,15,14 ).
Ganz sicher wäre also Platz 12 !
( Also, ab zum Training )